Bauleitpläne / Beteiligungen gemäß Baugesetzbuch
Hier finden Sie (Vor-) Entwurfsunterlagen zu Bauleitplänen, für die aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Sollten keine Bebauungspläne erscheinen, findet im Moment keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Entsprechend den Regelungen des Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), sind gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung) der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen.Die Satzungen liegen im PDF-Format vor, so dass Sie zum Lesen den Acrobat Reader benötigen, den Sie hier kostenlos herunterladen können.
Zurzeit findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.