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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen


Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

Volltext

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt »ELSTER« einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

Link zu »ELSTER«: https://www.elster.de/eportal/start

Ansprechpunkt

Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.

Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt »ELSTER« ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

Kosten

keine

Frist

keine

Formulare

  • Formulare: »Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -«, Abschnitt »C«
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt »ELSTER«
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
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