Entsprechend der EU-Richtlinie 2002/49/EG und deren Überführung in nationales Recht sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr als auch für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes zuständig. Den aktuellen Lärmaktionsplan der Gemeinde Barleben finden Sie hier.