Infos zur Wahlwerbung

Die Ampelkoalition ist Geschichte. Deutschland wird voraussichtlich im Februar eine neue Regierung wählen. Längst befinden sich die Parteien im Wahlkampf. Dazu gehören auch die Wahlplakate, die entlang der Straßen auf die Parteien und Bewerber aufmerksam machen sollen. Das Aufhängen von Wahlplakaten unterliegt dabei klaren Regeln. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber auf Bundesebene erlaubt, dass Wahlplakate 2 Monate vor der Wahl gehängt werden dürfen. Daran orientiert sich die Gemeinde Barleben. Für den Fall, dass die Bundestagswahl am 23.02.2025 stattfindet, erlaubt die Gemeinde Barleben mittels Sondernutzungsbescheid das Hängen von Wahlplakaten ab dem 02.01.2025. Der Antrag auf Sondernutzung ist kostenfrei und im Ordnungsamt der Gemeinde einzureichen. Die Erlaubnis für Wahlwerbung erstreckt sich in der Regel bis 2 Wochen nach dem Wahltag.

>>Antrag Sondernutzungserlaubnis<<

Grafik Wahlwerbung

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02.12.2024