Gemeinde Barleben muss neuen Termin für Bürgermeisterwahl finden
Aufgrund eines inhaltlichen Fehlers in dem Bekanntmachungstext zur Bürgermeisterwahl kann der Wahltermin nicht wie geplant am 16. März 2025 stattfinden. Die Gemeinde wird einen neuen, späteren Termin bestimmen und das Bekanntmachungsverfahren mit der Stellenausschreibung zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Barleben sowie der Einreichungsfrist für Bewerbungen um dieses Amt erneut durchführen.
Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreis Börde (KAB) hat fachlich korrekt moniert, dass es in der Bekanntmachung unter Punkt 3. „Wählbarkeit, Hinderungsgründe“ heißt: „Hauptamtliche Bürgermeister müssen am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben, dürfen aber am Wahltag das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.“ Jedoch ist mit einer der letzten Änderungen des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG) die Altersgrenze auf 67 Jahre erhöht worden (§ 62 Abs. 1. Satz 3 des KVG LSA unter Heranziehung § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes).
„Um eine mögliche Anfechtbarkeit der Bürgermeisterwahl auszuschließen, ist die Entscheidung getroffen worden, einen neuen Termin für die Wahl zu finden und bekannt zu geben", sagt Bürgermeister Frank Nase.