Informationen zur Bundestagswahl

Wichtige Information zur Briefwahl:

Ab dem 13. Januar erhalten nach und nach alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl. Der vom Gesetzgeber vorgesehene Zeitraum dafür beträgt drei Wochen. Bis zum 02. Februar sollten alle wahlberechtigten Barleber ihre Benachrichtigung erhalten haben. Wer danach noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, meldet sich bitte im Wahlamt der Gemeinde.

Diese Wahlbenachrichtigungskarte enthält alle wichtigen Informationen zur Bundestagswahl, zu den Öffnungszeiten, in welches Wahllokal man gehen muss, usw.
Wer persönlich ins Wahllokal gehen möchte, muss nichts weiter tun, als die Karte gut aufzuheben und diese am 23. Februar zusammen mit dem Personalausweis ins Wahllokal zu nehmen.

Wer lieber per Briefwahl wählen möchte, hat drei Möglichkeiten.
Erstens - die Rückseite der Karte ausfüllen und einen Wahlscheinantrag stellen. Das ist die offizielle Bezeichnung für den Antrag auf die Zusendung von Briefwahlunterlagen. Dann die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte bei der Gemeinde abgeben und die Zusendung der Briefwahlunterlagen abwarten. Bei der Gemeinde abgeben bedeutet, dass die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte in den Briefkasten der Gemeinde am Tor in der Ernst-Thälmann-Straße 22 in Barleben eingeworfen wird oder sie in einen frankierten Briefumschlag gesteckt wird, auf dem die Anschrift der Gemeinde Barleben steht.
Zweitens - man nutzt für den Wahlscheinantrag den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code
Drittens - man nutzt das unter www.barleben.de eingerichtete Portal zur Beantragung von Wahl- bzw. Abstimmungsscheinen. Dieses steht ab dem 13. Januar vormittags zur Verfügung


Kontakt: 

Gemeindewahlleiterin Ann Nischang
Telefon: 039203 565 3320
E-Mail: wahlen@barleben.de
Ernst-Thälmann-Straße 22
39179 Barleben

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