Bundestagswahl 2025 - Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen
Am Sonntag, 23. Februar 2025, sind die Wahllokale wieder von 8-18 Uhr geöffnet. Das Wahlrecht ist ein wichtiges Grundrecht und die Grundlage der Demokratie. Dieses Recht wird in der Regel am Wahltag in einem Wahllokal wahrgenommen. Wer an dem Wahltag verhindert ist, oder aus sonstigem Grund nicht den Weg in das zuständige Wahllokal findet, der hat die Möglichkeit der Briefwahl. Die zu verwendenden Wahl- bzw. Abstimmungsscheine erhalten Sie über folgenden Link: