Die Grundsteuerreform erklärt: Neue Regeln und Werte

Die Grundsteuer wurde reformiert, weil die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer aktuell noch aufbaut, völlig veraltet ist. In den neuen Bundesländern sind noch die Wertverhältnisse von 1935 maßgeblich. Das Bundesverfassungsgericht hatte deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 gefordert.
In Folge dessen wurden die neuen Grundsteuerwerte, anhand der durch die Eigentümer eingereichten Daten, ermittelt und in einem Grundsteuerbescheid festgesetzt. Diese Bescheide sollten Sie bereits erhalten haben oder werden diese ggf. noch erhalten. Für Rückfragen zu diesen Bescheiden oder bei rechtlichen Einwendungen gegen diese Bescheide sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an das Finanzamt Haldensleben unter der Rufnummer 03904/ 482-0.
Nunmehr wendet die Gemeinde Barleben den gültigen Hebesatz auf Ihren Grundsteuermessbetrag an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Die Gemeinde Barleben hat die neuen Hebesätze für 2025 unverändert auf dem Niveau der alten Hebesätze beschlossen.
Abschließend werden für das Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide erstellt und versandt. Der Versandt wird ab November 2024 erfolgen. Bitte zahlen Sie noch keine Grundsteuerbeträge ein, solange Ihnen kein gültiger Steuerbescheid vorliegt. Prüfen sie ggf. ob Daueraufträge eingerichtet wurden, welche vorerst ausgesetzt werden müssten. Für Rückfragen zum Grundsteuerbescheid oder bei rechtlichen Einwendungen gegen diesen Bescheid ist die Gemeinde Barleben zuständig. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinden Einwendungen gegen Ihre vom Finanzamt erstellten Grundlagenbescheide nicht berücksichtigen darf. Ihre Anfragen an die Gemeinde Barleben richten Sie bitte gern per Mail an das steueramt@barleben.de. Da wir aufgrund der neuen Thematik mit einem großen Informationsbedarf rechnen, ist die Klärung Ihrer Anfragen auf diesem Weg einfacher händelbar.

Was bringt Ihnen persönlich die Grundsteuer überhaupt?
Die Grundsteuer ist die drittgrößte Steuerquelle der Gemeinden. Einnahmen aus der Grund- steuer bleiben vor Ort und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Feuerwehren, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sport- angebote finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben.
Das, was Ihre Gemeinde lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Sie zahlen die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“.

Was heißt das für Ihre Grundsteuer?
Wesentlich für Sie als Grundsteuerzahler ist die Wertentwicklung nach neuem Recht (im Ver- gleich zum bisherigen Recht, das bis einschließlich 2024 gilt). Ob Ihr Grundbesitz nach neuem Recht (also ab 2025) als besonders „wertvoll“, weniger „wertvoll“ oder eher durchschnittlich einzustufen ist, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Bundes, das im Grund- steuerwertbescheid und im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts abgebildet ist.
Die Gemeinden haben auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Mit den gemeindlichen Hebesätzen werden alle neuen Werte nur noch gleichmäßig hochgerechnet. Das Verhältnis der neuen Werte untereinander, das sich aus dem reformierten Bundesrecht ergibt, wird durch diese Hochrechnung nicht mehr verändert.

Muss ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlt werden?
Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt nach dem neuen Grundsteuer- recht des Bundes in erster Linie von der Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz innerhalb der Gemeinde ab.
Stellt sich bei der Neubewertung heraus, dass Ihr Grundbesitz im Verhältnis stärker an Wert zugelegt hat (z. B. weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat), wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Der Anstieg kann je nach Wertentwicklung deutlicher oder weniger stark ausfallen. Natürlich ist umgekehrt auch ein Absinken der einzelnen Steuerlast oder ein Gleichbleiben denkbar.
Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, müssen alle Gemeinden ihre Hebesätze anpassen. Allerdings erhöht keine Gemeinde nur wegen der Reform ihr Grundsteu- eraufkommen! Die Neuberechnung der Hebesätze ist notwendig, um das Grundsteueraufkommen der Gemeinde insgesamt stabil zu halten, das heißt nach der Reform in Summe ähnlich viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher. Die Gemeinde Barleben hat ihren Hebesatz für 2025 im Vergleich zu dem Vorjahr nicht verändert.

Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Der Begriff wird oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform (das heißt im Jahr 2025) ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Jahren vor der Reform. Die Reform als solche ist also kein Grund dafür, dass sich das Aufkommen verändert.
Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Grundsteuer gleichbleiben muss. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass Ihr Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür künftig die Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen der Gemeinde vor Ort nicht erhöht.
Für die eigentlich interessante Frage „Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?“ kommt es also in erster Linie auf die Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Verhältnis zum Grundbesitz anderer Eigentümer an.

Dürfte das gemeindliche Grundsteueraufkommen in 2025 überhaupt erhöht werden?
Dies ist rechtlich in jedem Falle zulässig. Es bleibt jedoch dabei: Keine Gemeinde erhöht wegen der Reform das Grundsteueraufkommen!
Allerdings kann es vor Ort notwendig sein, unter anderen Gesichtspunkten (also unabhängig von der Reform) die Grundsteuer insgesamt angemessen anzuheben. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Reichen die Finanzmittel zur Erfüllung ihrer aktuellen Aufgaben nicht aus – zum Beispiel weil dringend eine Schulsanierung ansteht –, muss auch über angemessene Steuererhöhungen nachgedacht werden. Dies kann allerdings jederzeit passieren und hat nichts mit der Umsetzung der Grundsteuerreform zu tun.

Handeln Gemeinden, die das Aufkommen angemessen erhöhen, gerecht?
Sie können sich sicher sein, dass keine Gemeinde Steuererhöhungen leichtfertig beschließt. In den Stadt- und Gemeinderäten, die diese Entscheidung zu treffen haben, sitzen Bürgerinnen und Bürger wie Sie, die sich ehrenamtlich für ihre Gemeinde engagieren und übrigens auch selbst Steuerzahler sind.
Gerade wenn es im Jahr 2025, in dem „ganz Deutschland“ auf die Entwicklung der Grundsteuer in den einzelnen Bundesländern schaut, zu einer Anhebung des Gesamtaufkommens kommen sollte, können Sie darauf vertrauen, dass sich die Gemeinde die Entscheidung alles andere als leicht gemacht hat.
Zugleich bleibt auch festzuhalten, dass die Auswirkung einer (selbst deutlichen) Erhöhung auf Ihre individuelle Grundsteuer moderat bliebe. Denn eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens verteilt sich gleichmäßig auf alle Grundsteuerzahler innerhalb der Gemeinde. Für den Einzelnen macht dies in aller Regel nur einen überschaubaren Betrag aus.
Wenn sich die individuelle Grundsteuer einzelner Steuerzahler in 2025 (im Vergleich zu den Vorjahren) dagegen sehr deutlich erhöht, wird dies vor allem an der Neubewertung auf Basis des reformierten Bundesrechts liegen.

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