Bebauungspläne
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) konkretisiert die allgemeinen Darstellungen des Flächennutzungsplans für einen räumlichen Teilbereich.
Der Bebauungsplan schafft Baurecht und hat zur Aufgabe, für einen Teilbereich im Gemeindegebiet die baulichen Nutzungen zu steuern. Er setzt die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Bauweise verbindlich fest. Weiterhin werden die öffentlichen Verkehrsflächen, die öffentlichen und privaten Grünflächen und die naturschutzrechtlich erforderlichen Kompensationsflächen festgesetzt. Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für das Baurecht, die Verkehrserschließung und die Infrastrukturausstattung. In den Bebauungsplan werden Festlegungen wie Geschossigkeit, Gebäudehöhen und ähnliches integriert. Daneben können im Bebauungsplan unter anderem die Belange des Immissionsschutzes und der Denkmalpflege berücksichtigt werden.
Die in Kraft getretenen Bebauungspläne der Gemeinde Barleben stehen nachfolgend den Ortschaften Barleben, Ebendorf und Meitzendorf zugeordnet zur Verfügung.